„Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten, dass dem Staat daraus maximale Steuern zufließen.“
Urteil Reichsfinanzhof 1938
1. Allgemeine Beratung und Vertretung in Steuersachen
- aktuelle Informationen zum Steuerrecht
- Beratung zur optimalen Steuergestaltung
- Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher wie auch privater Sachverhalte unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Beratung zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl bzw. eines Rechtsformwechsels
- Subventionsberatung (Hilfestellung bei der Beantragungen von Zuschüssen und Fördermitteln)
- Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgabenrechtlichen Sachen
- Prüfen von Verwaltungsakten, insbesondere Steuerbescheiden
- Teilnahme bei Betriebsprüfungen
2. Buchführung
3. Erstellung von Abschlüssen
4. Lohn- und Gehaltabrechnungen, Personalwesen
5. Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Anträge
6. Vertretung vor den Finanzämtern
7. Unternehmensberatung/Unternehmensbewertungen/gutachterliche Stellungnahmen
8. Unternehmensnachfolge- und Erbschaftsteuerberatung
9. Krisenberatung (Beratungen von Unternehmen vor, während und nach der Krise)
10.Vermögensgestaltungsberatung